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Vorratsdatenspeicherung gefährdet VPN-Anbieter

Vorratsdatenspeicherung gefährdet VPN-Anbieter

Die Vorratsdatenspeicherung bietet ein Risiko für VPN-Anbieter in Deutschland.

Langsam und schleichend erhält die Vorratsdatenspeicherung Einzug in unser Leben. Nach und nach kommt ans Licht wer wann was speichern muss und wann eben nicht. Nach langer Verwirrung und mangelhafter Informationsweitergabe hat der VPN-Anbieter traceless.me mitgeteilt, dass sie zum Umziehen oder verraten ihrer Grundsätze gezwungen werden.

Bundesnetzagentur unsicher über Regelungen

Die Bundesnetzagentur ist sich teilweise selbst nicht sicher über die genaue Gesetzeslage. Obwohl die es ja eigentlich am besten wissen müssten, ist selbst dort die Lage unklar.

Es hat sich jedoch herausgestellt, dass es bei VPN-Anbietern besonders kompliziert ist. Reine VPN-Anbieter, die nicht als Provider fungieren, müssen keine Vorratsdaten speichern. Bietet der Anbieter neben VPN auch noch normale Internetanschlüsse an, so muss er alle Verkehrsdaten gemäß der Vorratsdatenspeicherung speichern.

Deswegen erwägt der VPN Anbieter traceless.me derzeit einen Umzug in Länder wie Serbien oder Bosnien.

Was wird nun alles gespeichert?

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Unvermeidbar: WhatsApp teilt Telefonnummer mit Facebook

Wer nicht explizit die neuen Richtlinien von WhatsApp ablehnt, der teilt unabsichtlich seine Telefonnummer und den Zeitpunkt wann man zuletzt online war mit Facebook. Unten beschreibe ich, wie man verhindern kann, dass Facebook die Telefonnummer kommerziell nutzt! Ganz kann man das Teilen jedoch nicht abschalten.

… werden wir einige deiner Account-Informationen, wie die Telefonnummer […] und die Zeit, wann du das letzte Mal unsere Dienste verwendet hast, mit Facebook und der Facebook-Unternehmensgruppe teilen.WhatsApp FAQ

Facebook wird nach dem teilen der Telefonnummer diese für Werbezwecke nutzen, indem die Nummer mit Firmen in Verbindung gebracht wird. Weiß Facebook also, dass man des öfteren bei einem Lieferdienst Pizza bestellt, kann es passieren, dass vermehrt Pizza-Werbung dieser speziellen Firma auftaucht.

WhatsApp hatte noch nie wirklich gute Datenschutzbestimmungen und das wird sich wohl auch sobald nicht ändern, doch ist die Entwicklung sehr interessant: WhatsApp released → Ziemlich cooler Messenger! WhatsApp wird von Facebook übernommen → hmm, nicht so geil. WhatsApp führt Ende-zu-Ende Verschlüsselung ein → Ziemlich nice. WhatsApp teilt Telefonnummer mit Facebook → Och nöö, son Dreck 🙁

Kann ich verhindern, dass WhatsApp meine Telefonnummer weitergibt?

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Albtraum der Datenschutzrichtlinien

Ein Überblick über die schlechtesten Datenschutzrichtlinien.

Niemand weiß so recht was in den Datenschutzrichtlinien verschiedener Dienste drin steht. Hier nun ein Überblick über die Top 5 … von unten.

Wenn man Menschen fragt wie die Datenschutzrichtlinien bei Google oder Facebook sind, so hört man als Antwort meistens etwas wie „schlecht“ oder „die wollen einfach alles Wissen“. Wenn man dann fragt ob sie die Bestimmungen gelesen haben ist ein „nicht direkt“ das höchste der Gefühle, obwohl man das Häkchen „Ich habe die Datenschutzrichtlinien gelesen und akzeptiere sie“ angekreuzt hat.

Doch die relevanten und interessanten Fragen sind: Was steht da wirklich drin? Was dürfen Google, Facebook und Co. wirklich speichern und weitergeben? Warum tun die das eigentlich alle?

Buttom 5 der Datenschutzrichtlinien

Hier nun eine Selektion von beliebten Diensten und deren Datenschutzrichtlinien. Ich habe dabei die bekanntesten und/oder wichtigsten herausgenommen, da über die logischerweise am meisten geredet wird. Platz 1 ist dabei der Dienst mit den schlechtesten Datenschutzrichtlinien und Platz 5 hat dem entsprechen die am wenigsten schlechten Datenschutzrichtlinien in dieser Liste.

Ich habe die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien gelesen und akzeptiere sie.
Größe Lüge der Menschheit im 21. Jahrhundert.

Die Liste der hier aufgeführten Dienste ist keineswegs erschöpfend und man könnte noch viele weitere Dienste wie Facebook, Twitter, Skype, Snapchat, Provider, … aufführen, doch gibt diese Liste einen recht guten Überblick. (mehr …)

Nationaler „Ändere dein Passwort“-Tag

Ein sicheres Passwort ist nicht leicht zu knacken.

Vergessene Passwörter sind meist nicht genz so witzig, deswegen sollte man sie sich gut merken. Unsichere Passwörter sind jedoch noch unwitziger 😉

Heute, am 01.02., ist der nationale Ändere-Dein-Passwort-Tag an dem alle Passwörter in Deutschland geändert werden sollen. Der erste Ändere-Dein-Passwort-Tag (Change-Your-Password-Day) wurde von den beiden Blog Gizmodo und Lifehacker ausgerufen.

Passwörter dienen im allgemeinen der Authentifizierung gegenüber Diensten oder Personen und sollten niemals Dritten bekannt sein. Da dies jedoch oftmals der Fall ist, bzw. ein Passwort unsicher ist und somit erraten werden kann, gibt es diesen Tag an dem alle für mehr Sicherheit sorgen sollen. Schon seit langem ist das häufigste Passwort 123456 und wahrlich eines der unsichersten die man sich vorstellen kann.

Beim erstellen/ausdenken eines Passwortes sollte man jedoch einiges bedenken und ein wenig theoretisches Grundverständnis mitbringen was das knacken eines Passwortes angeht. Darum gibt es hier eine kleine Anleitung mit ein paar einfachen Tipps zum Thema Passwort ausdenken.

Stasi reloaded: Google liest widerrechtlich Mails mit

Google liest Mails mit um Werbung zu schalten.

Google liest die Mails der GMail-Konten um personalisierte Werbung zu schalten.

Wie aus einer Pressemitteilung des VZVB (Verbraucherzentrale Bundesverband) hervorgeht, liest Google die Mails von GMail-Konten u.A. um personalisierte Werbung zu schalten. Der VZVB mahnte Google wegen zwei Klauseln in den Datenschutzbestimmungen ab.

Google liest Mails ohne Einwilligung

Der VZVB nennt die beiden Klauseln im Zuge der Abmahnung als rechtswidrig und bemängelt vor allem den geringen Einfluss der Nutze an der Datenauswertung. Er habe kein Mitspracherecht und könne nicht verhindern, dass Mails mitgelesen werden.

Es kann nicht sein, dass Google die E-Mails seiner Nutzer ohne spezifische Einwilligung mitliest, um diesen dann maßgeschneiderte Produktinformationen anzuzeigen.
Heiko Dünkel, Referent im Team Rechtsdurchsetzung beim VZVB

Personenbezogene Daten nicht gleich personenbezogene Daten

Im Abschnitt „Von uns weitergegebene Informationen“ unter der Klausel „Mit Ihrer Einwilligung“ wird zwischen zwei Arten von personenbezogenen Daten unterschieden. Nach Google gibt es „sensible“ und anscheinend nicht sensible Daten. Nicht sensible Daten werden ohne gesonderte Einwilligung an Personen, Firmen und Organisationen weitergegeben. Unter welchen Umständen und wer dabei gemeint ist bleibt vollkommen offen.

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