Vorratsdatenspeicherung gefährdet VPN-Anbieter
Langsam und schleichend erhält die Vorratsdatenspeicherung Einzug in unser Leben. Nach und nach kommt ans Licht wer wann was speichern muss und wann eben nicht. Nach langer Verwirrung und mangelhafter Informationsweitergabe hat der VPN-Anbieter traceless.me mitgeteilt, dass sie zum Umziehen oder verraten ihrer Grundsätze gezwungen werden.
Bundesnetzagentur unsicher über Regelungen
Die Bundesnetzagentur ist sich teilweise selbst nicht sicher über die genaue Gesetzeslage. Obwohl die es ja eigentlich am besten wissen müssten, ist selbst dort die Lage unklar.
Es hat sich jedoch herausgestellt, dass es bei VPN-Anbietern besonders kompliziert ist. Reine VPN-Anbieter, die nicht als Provider fungieren, müssen keine Vorratsdaten speichern. Bietet der Anbieter neben VPN auch noch normale Internetanschlüsse an, so muss er alle Verkehrsdaten gemäß der Vorratsdatenspeicherung speichern.
Deswegen erwägt der VPN Anbieter traceless.me derzeit einen Umzug in Länder wie Serbien oder Bosnien.