Stasi reloaded: Google liest widerrechtlich Mails mit
Wie aus einer Pressemitteilung des VZVB (Verbraucherzentrale Bundesverband) hervorgeht, liest Google die Mails von GMail-Konten u.A. um personalisierte Werbung zu schalten. Der VZVB mahnte Google wegen zwei Klauseln in den Datenschutzbestimmungen ab.
Google liest Mails ohne Einwilligung
Der VZVB nennt die beiden Klauseln im Zuge der Abmahnung als rechtswidrig und bemängelt vor allem den geringen Einfluss der Nutze an der Datenauswertung. Er habe kein Mitspracherecht und könne nicht verhindern, dass Mails mitgelesen werden.
Es kann nicht sein, dass Google die E-Mails seiner Nutzer ohne spezifische Einwilligung mitliest, um diesen dann maßgeschneiderte Produktinformationen anzuzeigen.
Heiko Dünkel, Referent im Team Rechtsdurchsetzung beim VZVB
Personenbezogene Daten nicht gleich personenbezogene Daten
Im Abschnitt „Von uns weitergegebene Informationen“ unter der Klausel „Mit Ihrer Einwilligung“ wird zwischen zwei Arten von personenbezogenen Daten unterschieden. Nach Google gibt es „sensible“ und anscheinend nicht sensible Daten. Nicht sensible Daten werden ohne gesonderte Einwilligung an Personen, Firmen und Organisationen weitergegeben. Unter welchen Umständen und wer dabei gemeint ist bleibt vollkommen offen.